Im Rahmen des Landeshundegesetzes (LHundG NRW) von Nordrhein-Westfalen ergeben sich für den Hundehalter unter anderem folgende Verpflichtungen bei der Anmeldung des Hundes:
Für die Anmeldung Ihres Hundes bei der Stadt gilt - bei entsprechender Größe und/oder Gewicht des Tieres (ausgewachsen größer als 40 cm und/oder schwerer als 20 kg Körpergewicht)-, daß der Hundebesitzer:
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Akzeptiert werden von der Stadt entweder
- eine mehr als dreijährige Hundehaltung (bei entsprechender Größe und/oder Gewicht des Tieres) vor Inkraftreten dieses Gesetzes,
- Jagdscheininhaber oder Personen mit erfolgreicher Jägerprüfung
- Personen, die eine Erlaubnis zur Zucht, Haltung oder Handel mit Hunden besitzen
- Polizeihundeführerinnen / Polizeihundeführer
- Tierärztinnen / Tierärzte.
Diese "Sitzung" findet bei uns in den Praxisräumen - OHNE Hund - generell jeden ersten Samstag im Monat statt (Beginn 10.00 Uhr Ende ca. 11.00 Uhr).
Eine kurze verbindliche Anmeldung wäre von Ihrer Seite -zwecks Planung und Organisation - nötig !
- Für Hunde, die ausgewachsen kleiner und leichter sind, sind die oben genannten Voraussetzungen zur Anmeldung nicht nötig.
- Für gefährliche Hunde und Hunde bestimmte Rassen bestehen weitergehende Verpflichtungen, die beim Tierarzt oder der Stadt in Erfahrung gebracht werden können.