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TIPPS ZUR HUNDEHALTUNG
 
Die folgenden Anmerkungen stammen vom VDH (Verband für das Deutsche Hundewesen) e.V. - www.vdh.de
 
 
1. Tipps zur Anschaffung eines Hundes:
 
  Wer sich für die Anschaffung eines Hundes entschließt, sollte zunächst die eigenen Lebensumstände prüfen und sicherstellen, daß einige Voraussetzungen innerhalb des Wohnumfeldes gegeben sind:
 
Hunde haben eine durchschnittliche Lebenserwartung von zehn Jahren und mehr - die Entscheidung sich einen Hund anzuschaffen hat daher Auswirkungen auf einen langen Lebensabschnitt.
 
 
2. Alter des Hundes:
 
  Die Frage nach dem Alter des Hundes ist bei der Anschaffung von verschiedenen Kriterien abhängig:
 
  Die Anschaffung eines Welpen hat den Vorteil, daß die Erziehung des Hundes nach den individuellen Kriterien des Halters erfolgt und der Hund sich an die Bedürfnisse und Lebensgewohnheiten des Halters anpassen kann.
 
  Der Welpe, der vom Züchter erst nach der 8. Lebenswoche abgegeben werden darf, wird durch seinen Besitzer geprägt. Ferner kann der Hund frühzeitig an die in der Hausgemeinschaft lebenden Personen, insbesondere an Kinder, herangeführt werden und sich in die Gemeinschaft einfügen.
 
  Es ist zu beachten, daß die Erziehung eines Welpen zeit- und arbeitsintensiv ist und daß fachliche Kenntnisse für eine artgerechte Erziehung anzueignen sind.
 
  Für ältere Menschen kann es besonders unter dem Gesichtspunkt der körperlichen Fitness sinnvoll sein, einen älteren Hund anzuschaffen. Auch treten die spezifischen Erziehungsanforderungen, die eine Welpe an den Halter stellt (z. B. Stubenreinheit), in der Regel nicht auf.
 
  Wer in der Hundehaltung bereits erfahren ist, kann sich auch einen Hund aus dem Tierheim anschaffen.
 
 
3. Rasse:
 
  Es gibt innerhalb der Säugetiere kein Haustier, das in Bezug auf seine äußere Erscheinungsform so variabel ist wie der Hund. So unterscheiden sich die verschiedenen Rassen erheblich in Gestalt und Größe, in ihrer Behaarung und Fellfärbung sowie in vielen anderen erblichen Merkmalen.
 
  Rasseunterschiede beziehen sich aber nicht nur auf das Aussehenn des Hundes, sondern auch auf sein Verhalten. Ohne Zweifel gibt es zwar das typische rasseübergreifende Hundeverhalten, dennoch sind spezifische Rassemerkmale vorhanden, wenn auch nicht in der Varianzbreite, wie dies für das äußere Erscheinungsbild der Fall ist.
 
  Um Hunde bedarfsgerech halten zu können aber auch, um für die eigene Familie den "passenden" Hund zu finden, sollte der zukünftige Hundebesitzer deshalb unbedingt die Verhaltensbesonderheiten der verschiedenen Rassen kennen.
 
  Vor der Anschaffung eines Hundes sollte man sich deshalb mit den Rassehundevereinen in Verbindung setzen und auf Ausstellungen das Gespräch mit Züchtern und Hundebesitzern suchen, um sich über die rassetypischen Eigenschaften zu informieren. So ist gewährleistet, daß die Hundeinteressenten den zu ihnen und ihren individuellen Bedürfnissen passenden Hund finden.
 
  Der Kauf eines Rassehundes bietet durch die Zuchtüberwachung Vorteile. Die Elterntiere und ihre Vorfahren sind bekannt. Die zu erwartenden Charaktereigenschaften, die Größe und Fellfarbe sind für den Käufer vorhersehbar. Darüber hinaus wird er durch den Züchter und den Rassezuchtverein fachlich unterstützt und beraten.
 
  Beim Mischling hingegen weiß man selten, wer die Vorfahren waren und so ist es schwierig etwas über seine späteren Eigenschaften, Aussehen und Größe vorherzusagen.
 
 
4. Haltung des Hundes:
 
  Die Unterbringung des Hundes muss den Bedürfnissen (Bewegungs- und Beschäftigungsdrang) und den rassetypischen Eigenschaften des Hundes (Größe, Haarkleid, Jagdverhalten etc.) angepasst werden. Unabhängig von der Haltungsform muss mindestens zweimal täglich der Auslauf des Hundes gewährleistet werden.
 
  Bei der Auswahl eines Hundes sollten auch die häuslichen Gegebenheiten berücksichtigt werden. Die Haltung eines großen Hundes, der viel Platz beansprucht, ist z. B. in einer kleinen Wohnung in der Regel nicht empfehlenswert. Bei der Zwingerhaltung muss dem Hund die Möglichkeit gegeben werden, seinen Bewegungs- und Erkundungsbedarf im Freien außerhalb des Zwingers artgerecht zu decken. Der Zwinger sollte eine artgerechte Unterbringung ermöglichen und entsprechend der Größe des Hundes ausreichend Platz bieten.
 
  Die Haltung des Hundes in einem Haus mit Garten erfordert die Sicherung des Grundstückes durch einen stabilen Zaun und verschließbare Tore. Der Hund darf keine Möglichkeit haben, den Zaun zu überwinden oder zu untergraben.
 
 
5. Pflege:
 
  Die regelmäßige Körperpflege dient der Hygiene und festigt die soziale Bindung zwischen Mensch und Hund. Sie ist eine erzieherische Maßnahme, bei der dem Hund die Rudelführung durch den Besitzer deutlich gemacht wird. Der Hund muss die Pflege hinnehmen und die Kommandos des Halters befolgen. Der Pflegeaufwand ist von Rasse zu Rasse unterschiedlich, rassespezifische Pflegehinweise sind daher beim Züchter oder dem entsprechenden Zuchtverein zu erfragen.
 
 
Haarpflege
  Die Haarpflege ist vom Felltyp des Hundes (Kurz-, Rauh-, Lang-, Stockhaar etc.) abhängig und daher unterschiedlich. In der Regel werden die Hunde gebürstet oder gekämmt, bestimmte Rassen werden darüber hinaus getrimmt. Der Hund nimmt keinen Schaden, wenn er mit einer rückfettenden Seife gebadet wird.
 
Augenpflege
  Das sich in den Augenwinkeln bildende Augensekret sollte regelmäßig entfernt werden, um Entzündungen zu vermeiden, wenn es sich dort ansammelt und vom Hund nicht selber entfernt wird.
 
Ohrenpflege
  Hundeohren sollten ein- bis zweimal wöchentlich überprüft werden. Da der äußere Gehörgang schwer zugänglich ist empfiehlt es sich nicht, seine Reinigung selbst zu übernehmen. Insbesondere bei der Verwendung von Wattestäbche (Q -Tips o. ä.) besteht neben dem Verletzungsrisiko die Gefahr, Verschmutzungen oder Fremdkörper noch tiefer den Gehörgang zu treiben. Im Bedarfsfall sollte daher der Tierarzt konsultiert werden.
 
Gebisspflege
  Die Reinigung der Zähne unterstützt man am besten mit Büffelhautknochen, festen Hundekuchen etc. Bei starkem Zahnsteinbelag oder Entzündungen muss der Tierarzt aufgesucht werden.
 
Krallenpflege
Die Krallen laufen sich bei ausreichender Bewegung auf festem Untergrund ab. Sollten die Krallen zu lang werden, behindern sie den Hund bei der Bewegung. Mittels einer Krallenzange, deren Handhabung man sich am besten vom Tierarzt erklären lässt, kann man die Krallen kürzen.
 
 
6. Fütterung:
 
Futterart
  Die Ernährung des Hundes auf Frischfutterbasis muss sicherstellen, daß dem Hund alle notwendigen Nährstoffe, Vitamine und Mineralstoffe zugeführt werden. Dabei ist zu beachten, daß die Futterzusammenstellung abwechslungsreich und ausgewogen sein muss, um Mangelerscheinungen zu vermeiden. Die Frischfutterernäherung ist daher anspruchsvoller als die Gabe von Fertigfutter. Fertigfutter enthält in der Regel alle erforderlichen Nährstoffe, die der Hund benötigt und ist einfach zu füttern. Dies gilt sowohl für Feucht- als auch für Trockenfutter. Da jedes Fertigfutter in seiner Zusammensetzung ausgewogen ist, sollte ihm nichts beigemengt werden.
 
  Eine reine vegetarische Ernährung von Hunden ist nicht artgerecht und führt auf Dauer zu Mangelerscheinung. Unabhängig von der Futterart muss für den Hund jederzeit frisches Trinkwasser in sauberen Gefäßen zugänglich sein.
 
Fütterung Welpen und Junghunde
  Diese sollten am Tag anfangs vier bis fünf mal, später zwei bis drei mal gefüttert werden. Die Futtermenge richtet sich nach der Größe des Hundes und wird allmählich mit dem Alter des Tieres gesteigert. Welpen sollten auf keinen Fall "überfüttert" werden. Dies kann auf Grund des zu schnellen Wachstums für die Knochenentwicklung zu Problemen führen.
 
Erwachsene Hunde
  Ausgewachsene Hunde kleiner und mittelgroßer Rassen sollten ein bis zwei mal täglich und großwüchsige Rassen täglich stets zwei mal gefüttert werden.
Bei der Fütterung ist darauf zu beachten, daß der Hund
 
7. Korrektes Auftreten mit Hunden:
 
  Die heutige Gesellschaft ist durch eine zunehmende Hundefeindlichkeit geprägt. Es ist daher erforderlich, daß sich die Hundehalter mit ihren Hunden in die Gesellschaft einfügen und rücksichtsvoll in der Öffentlichkeit auftreten, um diesem Klima entgegenzuwirken.
Dazu zählt:
Wenn dem Hundehalter und seinem Hund Personen (z. B. Jogger) entgegenkommen, ist besondere Rücksicht und Vorsicht notwendig. Der Hund ist ruhig an die Leine zu nehmen und weiterzuführen. Durch weglaufende Menschen oder Tiere wird das Jagdverhalten angesprochen, welches dann Ungehorsam des Hundes bewirken kann.
 
Begegnung mit anderen Hunden
  Begegnen dem Hundehalter und seinem Hund Personen mit angeleintem Hund ist der eigene Hund ebenfalls anzuleinen. Der eigene Hund ist an dem entgegenkommenden Hund mit Abstand vorbeizuführen.
 
Mit dem Fahrrad unterwegs
  Das Fahrradtraining beginnt man frühestens mit dem ausgewachsenen Hund, da das Knochengerüst des Hundes erst dann der anspruchsvollen Belastung gewachsen ist. Der Hund muss aus Sicherheitsgründen angeleint rechts neben dem Rad laufen, vom Verkehr abgewandt.
 
Der Hund im Auto
  Dem Hund sollte ein fester Platz im Auto zugewiesen werden, dies ist vorzugsweise der Laderaum eines Kombis, der durch ein Gitter oder Netz abgeteilt wird. Ebenfalls geeignet ist der Fußraum hinter dem Fahrer- oder Beifahrersitz, da der Hund hier bei einer Vollbremsung keine Gefahr für die Insassen wird. Bei einem Auffahrunfall kann sich ein ungesicherter Hund, der sich frei im Auto bewegt, zu einem gefährlichen Geschoss verwandeln. Eine befestigte Transportbox ist nach wie vor der sicherste Aufenthaltsort für den Hund während der Autofahrt. Für den Transport auf dem Rücksitz gibt es spezielle Sicherheitsgurte für den Hund, so daß sich dieser nicht ungesichert im Auto bewegen kann. Beim Verlassen des Autos darf der Hund aus Sicherheitsgründen nicht selbständig aus dem Fahrzeug springen, sondern muss so lange sitzen bleiben bis ihm das Aussteigen erlaubt wird.
 
 
8. Erste Hilfe beim Hund:
 
  Bei einem Notfall ist es zunächst wichtig, daß man selber Ruhe bewahrt und besänftigend auf das Tier einwirkt. Bei Bewusstlosigkeit sollte man dem Hund die Zunge aus dem Fang ziehen, damit er nicht erstickt und das Halsband abstreifen. Der Kopf sollte schräg nach unten gelagert sein, damit Blut, Schmutz und Erbrochenes nach außen abfließen kann.
 
  Starke Blutungen werden am besten mit einem Druckverband gestoppt. Auf jeden Fall sollten die Telefonnummern mehrerer in der Umgebung ansässiger Tierärzte bereit liegen, ebenso die Telefonnummern der Giftnotrufzentralen. Der Tierarzt kann dann wertvolle Tipps für die Erstversorgung des Hundes geben, bis der Hund in die Praxis gebracht werden kann.
 
 
9. Versicherungen und Steuern:
 
  Bestimmte Hunderassen müssen auf Grund gesetzlicher Vorgaben Haftpflicht versichert sein, es ist jedoch für jeden Hundehalter empfehlenswert, eine Haftpflichtversicherung für den Hund abzuschließen. Mitgliedern von VDH Rassehundevereinen werden von einigen Gesellschaften Rabatte eingeräumt.
 
  Die Erhebung der Hundesteuer liegt im Ermessen der einzelnen Kommunen und Gemeinden. Die Höhe der Besteuerung ist daher von Kommune zu Kommune unterschiedlich und richtet sich nach den in der jeweiligen Gemeindesatzung aufgestellten Kriterien. Dazu zählen:
Anfragen bzgl. der Hundesteuer sind an die zuständige Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu richten.
 
 
10. Gesetze, Verordnungen und Bestimmungen:
 
  Für den Hundehalter sind viele Rechtsgebiete von Bedeutung.
Dazu zählen Regelungen aus
So kann beispielsweise ein Hundehalter gem. § 223 ff. StGB wegen Körperverletzung bestraft werden, falls sein Hund einen Mensch beißt und verletzt. Darüber hinaus ist der Halter für die durch seinen Hund verursachten Schäden haftbar und schadensersatzpflichtig (§ 833 sowie §§ 843, 844, 847 BGB).
 
  Die unterschiedlichen Hundeverordnungen der Länder sehen zum Teil Haltungsbeschränkungen und Leinen- sowie Maulkorbzwang vor. Diese Verordnungen unterliegen jedoch einem ständigen Wandel, eine einheitliche Bundesverordnung ist derzeit nicht vorhanden.
 
 
11. Hund und Recht:
 
  Claudia Marienfeldt, Nochmals:
Das neue Kaufrecht Der VDH wird oft gefragt, warum er seinen Mitgliedern keine Musterkaufverträge zu Verfügung stellt. Die damit verbundenen Nachteile sollen hier in Kürze aufgezeigt werden:
 
  Ein Züchter muss sich derzeit mit dem neuen Schuldrecht und den dort aufgeworfenen Problemen auseinandersetzen. Ein zentrales Problem für einen Züchter ist die Frage, ob er Unternehmer im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist, mit der Folge, daß für ihn die einschneidenden Regelungen des Verbrauchsgüterkaufrechtes gelten.
 
  Nach dem Willen des Gesetzes gilt als Unternehmer eine Person, die am Markt planmäßig gegen Entgelt arbeitet, unabhängig davon, ob eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt oder nicht. Ein Züchter, der nur gelegentlich züchtet, dürfte m.E. nicht als Unternehmer einzustufen sein, allerdings hat die Rechtsprechung hier noch keine eindeutige Aussagen bezüglich der Zahl der Würfe und des Zeitraums getroffen.
 
  Ein Züchter, der kein Unternehmer ist, kann weiterhin sämtliche Gewährleistungsansprüche (dies sind: Anspruch des Käufers auf Nacherfüllung, auf Minderung des Kaufpreises, auf Rücktritt und auf Zahlung von Schadensersatz) vertraglich in einem im Einzelfall ausgehandelten Einzelvertrag (Individualkaufvertrag) ausschließen. Dies gilt selbstverständlich nicht, wenn der Züchter einen Mangel des Hundes arglistig verschwiegen hat. Gebraucht ein Züchter sog. Musterverträge für den Verkauf seiner Welpen, sieht das BGB eine Reihe von Einschränkungen vor, die auch dann gelten, wenn diese Verträge unter Verbrauchern, also von Privatpersonen, untereinander geschlossen werden.
 
  Im BGB ist geregelt, daß alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei bei Abschluss des Vertrages stellt, Allgemeine Geschäftsbedingungen darstellen. Es sind dann zusätzliche Vorschriften der BGB für die Kontrolle des Vertragsinhaltes zu beachten. Gebrauchen Sie Allgemeine Geschäftsbedingungen, also sog. Musterverträge, so ist z.B. beim Verkauf eines Welpen einer neu hergestellten Sache (nach einem Gerichtsurteil ist ein 9 Wochen alter Welpe eine neu hergestellte Sache) der Ausschluss der Gewährleistungsrechte des Käufers nicht möglich!
 
  Dagegen können Sie, falls Sie keine Unternehmereigenschaft besitzen, in einem frei ausgehandelten Individualkaufvertrag beispielsweise die Verjährungsfristen für die Gewährleistung (falls nicht bereits ein Gewährleistungsausschluss ohnehin vereinbart worden ist) sogar bis auf null reduzieren, bei Verwendung eines Mustervertrages können Sie für neue Sachen diese nur auf ein Jahr begrenzen.
 
  Wenn der Züchter ein Unternehmer ist, so gilt, daß der Vertrag nach den Besonderheiten des Verbrauchgüterkaufs zu beurteilen ist. Dieser sieht vor, daß der Züchter in seinen Verträgen keine vom Gesetz abweichende Bestimmungen zum Nachteil des Käufers vertraglich regeln darf. Der Züchter wird dann im Falle eines Mangels des Hundes mit den Gewährleistungsrechten wie z.B. Nacherfüllungsanspruch des Käufers, Recht des Käufers auf Minderung des Kaufpreises oder auf Rücktritt von Vertrag und Zahlung von Schadensersatz konfrontiert werden.
 
  Hiervon gib es allerdings eine wichtige Ausnahme:
Auch ein Züchter, der als Unternehmer gilt, kann durch einen Individualkaufvertrag die Pflicht zum Schadensersatz in dem Maße ausschließen oder beschränken, wie dies auch Verbrauchern untereinander möglich ist. Der Züchter als Unternehmer kann also dadurch seine strengere Haftung einschränken, in dem er in einem ausgehandelten Individualkaufvertrag einen Anspruch auf Zahlung von Schadensersatz ausschließt. Sobald er jedoch wiederum Musterverträge, d.h. Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, kann diese Vereinbarung nach den zusätzlichen Vorschriften der BGB unwirksam sein.
 
 
Fazit:
 
  Die an sich in Deutschland bestehende Vertragsfreiheit wird beim Hundekauf nicht nur durch die neuen Regelungen zum sogenannten Verbrauchsgüterkauf (falls der Züchter ein Unternehmer i.S. des BGB ist) sondern auch bei Verwendung von sog. Allgemeinen Geschäftsbedingungen eingeschränkt. Der Züchter kann zumindest die letzte Einschränkung selbst vermeiden, in dem er immer individuell den Kaufvertrag mit seinem Käufer aushandelt.
 
  Dies ist allein der Grund dafür, daß der VDH keine sog. Musterverträge verfasst und seinen Mitgliedern zu Verfügung stellt. Angesichts der noch bestehenden Rechtsunsicherheit liegt es dem VDH fern, seinen in den Mitgliedsvereinen organisierten Züchtern Rechtssicherheit vorzugaukeln.
 
Die Autorin ist als Rechtsberaterin für den VDH tätig.
 
 
 
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