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SACHKUNDENACHWEIS
 
  Im Rahmen des Landeshundegesetzes (LHundG NRW) von Nordrhein-Westfalen ergeben sich für den Hundehalter unter anderem folgende Verpflichtungen bei der Anmeldung des Hundes:
 
  Für die Anmeldung Ihres Hundes bei der Stadt gilt - bei entsprechender Größe und/oder Gewicht des Tieres (ausgewachsen größer als 40 cm und/oder schwerer als 20 kg Körpergewicht) -, daß der Hundebesitzer
Akzeptiert werden von der Stadt entweder
Falls keiner dieser Punkte auf Sie zutrifft, bieten wir Ihnen einen von der Stadt und der Tierärztekammer anerkannten "Kurs" an, wo wir Ihnen nach einem etwa einstündigen Gespräch die Sachkunde ebenfalls attestieren dürfen und können.
 
  Diese "Sitzung" findet i.d.R. ein Mal im Monat an einem Samstag in unseren Praxisräumen statt. - Beginn 10.00 Uhr Ende 11.00 Uhr -
Ausnahmen sind möglich, daher ist eine kurze verbindliche Anmeldung von Ihrer Seite auch zwecks Planung und Organisation nötig und gewünscht !!
Der Hund darf zu Hause bleiben, also OHNE Hund !"
 
 

 
 
 
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